Der Kreiselternrat berät Fragen, die für die Schulen seines Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Die Schulträger (bei öffentlichen Schulen sind dies Gemeinden, Städte und Landkreise) und die Schul- behörden haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellung- nahme zu geben. Der Vorstand des Kreiselternrats achtet darauf, dass Belange aller in seinem Gebiet vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Die Mitglieder sind für zwei Jahre gewählt. | ![]() |
Vertreter |
Stellvertreter |
Herr Koch (9a) a a |
Frau Delhey (8b) |