Zum Umgang mit rechtschreibschwachen Schüler/innen in den Fächern Englisch und Französisch |
1) |
Bei Schülerinnen und
Schülern, für die auf Antrag der Deutsch-Fachlehrkraft von der jeweiligen
Klassenkonferenz für das Fach Deutsch Abweichungen von den allgemeinen
Grundsätzen der Leistungsfeststellung
u.-bewertung (Aussetzen der Rechtschreib-Bewertung bzw.
Nachteilsausgleich) beschlossen worden sind, gelten die folgen- den Regelungen
automatisch. (Eigenständige Anträge auf
Abweichungen von den allgemeinen Grund- sätzen der
Leistungsfeststellung u.-bewertung
für die Fächer Englisch und Französisch können nicht gestellt werden.) x |
2) | Alle Maßnahmen gelten jeweils für ein halbes Jahr und müssen
durch die jeweilige Klassenkonfernz beschlossen werden. x |
3) | Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der
Leistungsfeststellung und -bewertung müssen in den Zeugnissen der betroffenen
Schüler vermerkt werden. x |
4) | Abweichungen von den
allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung werden in den
Fächern Englisch und Französisch sowohl im Hauptschul- als auch im
Realschulbereich nur in den Jahrgängen 5-8 vorgenommen. In den Jahrgängen 9 und
10 gelten für alle Schülerinnen und Schüler die üblichen, von den
Fachkonferenzen beschlossenen Beurteilungsmaßstäbe. x |
5) | In den Fächern Englisch und
Französisch sind folgende Abweichungen vorgesehen:
a) 60% mündlicher Anteil der
Zeugnisnote, 40% schriftlicher Anteil (nicht, wie bei den anderen Schülern b) Als Hilfen im Sinne des
Nachteilsausgleichs kann die Fachlehrkraft die Arbeitszeit bei Klassenarbeiten
und c) Bei der Bewertung von
Vokabeltests bleibt die Rechtschreibung unberücksichtigt, wenn das Wort
|